Beste Betreuung durch fachliche Qualifikation


Cornelia Wagner ist Mitglieder der Diaetologen Österreichs

Die Ausbildung zum Diaetologen erfolgt an Fachhochschulen (bis 2006 an Diätakademien) und dauert 3 Jahre. Sie gehören zum Gesundheitsberuf der gehobenen, medizinisch technischen Dienste und sind durch ihr umfangreiches ernährungsmedizinisches Wissen befähigt, gesunde und krankheitsverdächtige Personen sowie Menschen mit Erkrankungen zu betreuen.

 

Die Behandlung von Menschen mit krankhaften Zuständen ist in Österreich aus Gründen des Patientenschutzes ausschließlich und unwidersprochen den Angehörigen von gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen vorbehalten.

 

Gesetzliche Regelung im MTD-Gesetz 
Im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, BGBl. Nr. 460/1992 (MTD-Gesetz), ist folgendes Berufsbild verankert: 
„§ 2. (4) Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfasst die eigenverantwortliche Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung sowie die Anleitung und Überwachung der Zubereitung besonderer Kostformen zur Ernährung Kranker oder krankheitsverdächtiger Personen nach ärztlicher Anordnung einschließlich der Beratung der Kranken oder ihrer Angehörigen über die praktische Durchführung ärztlicher Diätverordnung innerhalb und außerhalb einer Krankenanstalt; ohne ärztliche Anordnung die Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung der Kost für gesunde Personen und Personengruppen oder Personen und Personengruppen unter besonderer Belastung (z. B. Schwangerschaft, Sport) einschließlich der Beratung dieser Personenkreise über Ernährung.“

 

Laut Verband der Diaetologen bedeutet das
Im MTD-Gesetz sind die Berufspflichten der Diaetologen (wie z. B. Dokumentationspflicht, Auskunftspflicht) beschrieben. Bei medizinischen Indikationen ist eine Anordnung des Arztes Voraussetzung für ihr Tätigwerden. Dem Arzt obliegt in diesem Fall die Anordnungsverantwortung, die Diaetologen tragen allerdings die Durchführungsverantwortung. So erstreckt sich ihre Verantwortung über den gesamten klientenbezogenen Prozess - von der Erstellung des fachspezifischen Befundes über die Festlegung der Beratungs- bzw. Therapieinhalte bis zum Abschluss der Behandlung. Der Verantwortungsbereich der Diaetologen umfasst aber auch alle anderen Bereiche des Ernährungsmanagements.